Gefahrengutklasse
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Merkmale
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Beispiel
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1: Explosive Stoffe
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Können durch Feuer oder Funkenschlag schnell
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Es sind massenexplosive Substanzen und Stoffe.
Es besteht die Gefahr, dass das Transportfahrzeug
bei einem Gefahrguttransport in die Luft fliegt, wenn die Stoffe und Substanzen
dazu angeregt werden.
Die Klasse ist in weitere sechs
Unterklassen eingeteilt, die die Stoffe näher definieren. Die
Unterklassen sind wiederum nochmals durch Buchstaben voneinander
abgetrennt.
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1.1. Stoffe,
die massenexplosionsfähig sind, also als Ladung fast gleichzeitig
explodieren können
1.4 S Feuerwerkskörper
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2: Gase und gasförmige Stoffe
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Die Stoffe gelten als selbstentzündlich und
teilweise als giftig. Wenn die Stoffe hohem Druck ausgesetzt sind, können
Gefahren entstehen.
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Propangas, Wasserstoff, Haarspray, Acetylen oder
auch Lachgas
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3: Flüssige Stoffe
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Flüssige Stoffe sind leicht entzündlich.
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Benzin, Alkohol oder bestimmte flüssige
Metalle
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4: Feste Stoffe und Gegenstände
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Sie haben selbstentzündliche Eigenschaften. Bei den
selbstentzündlichen Stoffen und Gegenständen können Gefahren auch dann von
ihnen ausgehen, wenn sie Luft ausgesetzt sind.
Die Unterkategorie Gefahrgutklasse 4.1 spezifiziert
dies auf selbstzersetzende sowie auf
desensibilisierte explosive Stoffe. Die Unterklassen 4.2 und 4.3 definieren
selbstentzündliche Stoffe und Güter, die bei Berührung mit Wasser
entzündliche Gase bilden.
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4.1. Schwefel, Streichhölzer oder auch Kautschukreste
4.2. Pflanzliche Kohle, Fischmehl oder weißer
Phosphor
4.3. Natrium oder Zinkstaube
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5: Entzündend wirkende Stoffe
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Die Stoffe müssen nicht zwingend selbst brennbar
sein. Sie können allerdings dafür sorgen, dass andere Stoffe bei einem
Gefahrguttransport in Brand geraten, wenn sie mit diesen in Berührung
kommen.
Auch die Klasse 5 ist in die Unterklassen 5.1 und
5.2 eingeteilt. Die Güter in der Klasse 5.1 können durch Abgabe von
Sauerstoff einen Brand bei anderen Stoffen auslösen. Zur Gefahrgutklasse 5.2 gehören alle
organischen Peroxide, die mehr als 1 % Aktivsauerstoff und mehr als 1 %
Wasserstoffperoxid oder mehr als 0,5 % Aktivsauerstoff und mehr als 7 %
Wasserstoffperoxid enthalten.
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5.1. Ethylalkohol, Aceton, Salpetersäure oder
ammoniumnitrathaltige Düngemittel
5.2. organischen Peroxide
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6: Giftige Stoffe
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Diese Stoffe können der menschlichen Gesundheit
schaden, wenn sie in den Organismus gelangen. Krankheitserreger und
Pestizide gehören ebenfalls in diese Gefahrgutklasse. Diese Gefahrgutklasse
ist unterteilt in giftige Stoffe (6.1) oder ansteckungsgefährliche Stoffe
(6.2).
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6.1. Arsen, bestimmte Pestizide, Blausäure
(Cyanwasserstoff) oder medizinische Abfälle
6.2. Krankenhausabfälle oder medizinische Proben
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7. Radioaktive Stoffe
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Von diesen Stoffen und Substanzen geht radioaktive
Strahlung aus. Dementsprechend können sie der menschlichen Gesundheit
schwere Schäden zufügen. Wenn die Atomkerne der Stoffe zerfallen, wird
radioaktive Strahlung freigesetzt.
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Atommüll mit radioaktivem Abfall aus Uran oder
Plutonium,
medizinische Geräte und technische Anlagen
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8: Ätzende Stoffe
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Können sowohl Menschen als auch Gegenständen
schaden
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Natronlauge, Salz- und Schwefelsäure
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9: Verschiedene gefährliche Stoffe
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Es sind Stoffe und Gegenstände, die keiner anderen
Gefahrgutklasse zugeordnet werden können.
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Lithiumbatterien,
Airbags können unter hohem Druck zu einer Art
Explosion führen.
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