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Gefahrengutklassen LOOK-UP

 

 

Gefahrengutklasse

 

 

 

Merkmale

 

 

Beispiel

 

 

 

 

 

1: Explosive Stoffe

 

Können durch Feuer oder Funkenschlag schnell explodieren.

Es sind massenexplosive Substanzen und Stoffe.

Es besteht die Gefahr, dass das Transportfahrzeug bei einem Gefahrguttransport in die Luft fliegt, wenn die Stoffe und Substanzen dazu angeregt werden.

Die Klasse ist in weitere sechs Unterklassen eingeteilt, die die Stoffe näher definieren. Die Unterklassen sind wiederum nochmals durch Buchstaben voneinander abgetrennt.

 

1.1. Stoffe, die massenexplosionsfähig sind, also als Ladung fast gleichzeitig explodieren können 

1.4 S  Feuerwerkskörper

 

 

 

 

 

2: Gase und gasförmige Stoffe

 

Die Stoffe gelten als selbstentzündlich und teilweise als giftig. Wenn die Stoffe hohem Druck ausgesetzt sind, können Gefahren entstehen.

 

Propangas, Wasserstoff, Haarspray, Acetylen oder auch Lachgas

 

 

 

 

 

3: Flüssige Stoffe

 

Flüssige Stoffe sind leicht entzündlich.

 

Benzin, Alkohol oder bestimmte flüssige Metalle

 

 

 

 

 

4: Feste Stoffe und Gegenstände

 

Sie haben selbstentzündliche Eigenschaften. Bei den selbstentzündlichen Stoffen und Gegenständen können Gefahren auch dann von ihnen ausgehen, wenn sie Luft ausgesetzt sind.

Die Unterkategorie Gefahrgutklasse 4.1 spezifiziert dies auf selbstzersetzende  sowie auf desensibilisierte explosive Stoffe. Die Unterklassen 4.2 und 4.3 definieren selbstentzündliche Stoffe und Güter, die bei Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden.

 

4.1. Schwefel, Streichhölzer oder auch Kautschukreste 

4.2. Pflanzliche Kohle, Fischmehl oder weißer Phosphor 

4.3. Natrium oder Zinkstaube

 

 

 

 

 

5: Entzündend wirkende Stoffe

 

Die Stoffe müssen nicht zwingend selbst brennbar sein. Sie können allerdings dafür sorgen, dass andere Stoffe bei einem Gefahrguttransport in Brand geraten, wenn sie mit diesen in Berührung kommen.

Auch die Klasse 5 ist in die Unterklassen 5.1 und 5.2 eingeteilt. Die Güter in der Klasse 5.1 können durch Abgabe von Sauerstoff einen Brand bei anderen Stoffen auslösen.  Zur Gefahrgutklasse 5.2 gehören alle organischen Peroxide, die mehr als 1 % Aktivsauerstoff und mehr als 1 % Wasserstoffperoxid oder mehr als 0,5 % Aktivsauerstoff und mehr als 7 % Wasserstoffperoxid enthalten.

 

5.1. Ethylalkohol, Aceton, Salpetersäure oder ammoniumnitrathaltige Düngemittel

5.2. organischen Peroxide

 

 

 

 

 

6: Giftige Stoffe

 

Diese Stoffe können der menschlichen Gesundheit schaden, wenn sie in den Organismus gelangen. Krankheitserreger und Pestizide gehören ebenfalls in diese Gefahrgutklasse. Diese Gefahrgutklasse ist unterteilt in giftige Stoffe (6.1) oder ansteckungsgefährliche Stoffe (6.2).

 

6.1. Arsen, bestimmte Pestizide, Blausäure (Cyanwasserstoff) oder medizinische Abfälle

6.2. Krankenhausabfälle oder medizinische Proben

 

 

 

 

 

7. Radioaktive Stoffe

 

Von diesen Stoffen und Substanzen geht radioaktive Strahlung aus. Dementsprechend können sie der menschlichen Gesundheit schwere Schäden zufügen. Wenn die Atomkerne der Stoffe zerfallen, wird radioaktive Strahlung freigesetzt.

 

Atommüll mit radioaktivem Abfall aus Uran oder Plutonium,

medizinische Geräte und technische Anlagen

 

 

 

 

 

8: Ätzende Stoffe

 

Können sowohl Menschen als auch Gegenständen schaden

 

Natronlauge, Salz- und Schwefelsäure

 

 

 

 

 

9: Verschiedene gefährliche Stoffe

 

Es sind Stoffe und Gegenstände, die keiner anderen Gefahrgutklasse zugeordnet werden können.

 

Lithiumbatterien,

Airbags können unter hohem Druck zu einer Art Explosion führen.

 

 

 

 

 

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